Markus Stein und ich begrüßen das neue Kita-Zukunftsgesetz des Landes

Mein Kollege im Landtag, Markus Stein, und ich sehen in dem am 01. Juli in Kraft getretenen Kita-Zukunftsgesetz des Landes einen echten politischen Meilenstein in der frühkindlichen Förderung und Bildung.
Das Gesetz steht für mehr Qualität, mehr Geld, mehr Gebührenfreiheit und legt das Fundament dafür, dass sich die Kita-Landschaft auch in unserer Region weiterentwickeln kann.
Auch wenn die CDU-Landtagsopposition den politischen Fortschritt losgelöst von den Fakten schlecht redet und in den Kitas und bei den Einrichtungsträgern gezielt für Verunsicherung sorgt – Markus Stein und ich schauen auf die Inhalte des Gesetztes, das dem sozialdemokratischen Anspruch auf Chancengleichheit absolut gerecht wird . Und darauf kommt es an!
Gute Betreuung und Bildung von Anfang an – und zwar gebührenfrei. Die Gebührenfreiheit wird auf alle Zweijährigen in den Kitas in Rheinland-Pfalz ausgeweitet Das Kita-Gesetz der Landesregierung sichert damit den hohen Qualitätsstandard und schafft gute Startbedingungen für alle Kinder. Und: Eltern und Familien haben am Ende des Monats mehr Geld übrig.
Darüber hinaus wird die Personalausstattung verbessert. Dafür nimmt das Land 80 Millionen Euro in die Hand. Insgesamt investiert es in 2021 über 900 Millionen Euro – fast eine Milliarde Euro – in die frühkindliche Bildung! Ganz wichtig dabei: Die neue Personalisierung sichert klare Qualitätsstandards für alle Kitas.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der Ausbau von Ausbildungsplätzen für Erzieherinnen und Erzieher sowie die umfassende Fachkräfteinitiative des Landes. Ein zentraler Aspekt dabei ist nicht zuletzt die Förderung neuer und attraktiver Ausbildungsmodelle. Kitas, die ausbilden, bekommen mehr Zeit für die Anleitung der Auszubildenden. Und: Azubis werden nicht mehr auf den Personalschlüssel angerechnet. Fortbildung wird einfacher. All dies ist unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssteigerung ein echter Meilenstein.
Künftig werde das soziale Umfeld einer Kita noch stärker berücksichtigt. Wo Herausforderungen größer sind, muss auch die Unterstützung größer und differenzierter sein. Mit dem neuen Sozialraumbudget stehen jetzt 50 Millionen Euro für multiprofessionelle Teams bereit – etwa für Kita-Sozialarbeit und interkulturelle Fachkräfte. Das ist ein zentraler politischer Beitrag, wenn es darum gehe, die Startchancen von Kindern, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, zu verbessern!
Eltern wollten auch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf – auch das bildet das neue Gesetz ab. Künftig soll es deshalb in den Kitas einen verbindlichen Rechtsanspruch auf eine Betreuung von durchgängig 7 Stunden geben – und das bei vollständiger Gebührenfreiheit ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr.
Natürlich braucht Veränderungen und strukturelle Umstellungen auch Zeit. Deshalb sieht das Gesetz großzügige Übergangsfristen vor, die Jugendämtern, Trägern und den Kitas genug Zeit geben , um sich auf den Weg in die Zukunft zu machen.
Begleitend zum Gesetz werden die Träger daher umfangreich bei den notwendigen Umstellungen unterstützt, auch in finanzieller Hinsicht: Im Rahmen der Investitionskostenförderung gibt es in 2020 und 2021 mehr als 50 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln für den Ausbau von Plätzen oder Sanierungsmaßnahmen in den Kitas. Dazu kommt das 13,5 Mio. Euro-Küchenprogramm zur Stärkung der Kita-Küchen.