Neues Bestattungsgesetz – großes Interesse bei Infoabend
Rund 40 Bürgerinnen und Bürger sind meiner Einladung in den Kulturhof Hackenheim gefolgt, um sich über das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz zu informieren. Gesundheitsminister Clemens Hoch hat die wichtigsten Neuerungen vorgestellt und viele Fragen beantwortet. Das neue Gesetz eröffnet daher mehr individuelle Möglichkeiten: der Bestattung und trägt damit Veränderungen in der Bestattungskultur Rechnung.
Wichtig ist dabei: Wer diese neuen Formen nutzen möchte, muss dies zu Lebzeiten schriftlich in einer sogenannten Totenfürsorgeverfügung festlegen – zusammen mit der Person, die sich nach dem Tod darum kümmern soll. Fehlt diese Verfügung, bleibt die Beisetzung auf dem Friedhof verpflichtend.
Foto: v.l.n.r. Gesundheitsminister Clemens Hoch, Michael Simon (MdL) und Oliver Kohl (Erster Kreisbeigeordneter · Landkreis Bad Kreuznach).