Eine Sondersitzung in historisch schwierigen Zeiten, die auch nachdenklich stimmt

Es ging auf der Sitzung – das klingt jetzt sehr technisch – um die Feststellung der Anwendbarkeit von § 28 a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für das Land Rheinland-Pfalz gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Worum geht es dabei?
Nach dem Ende der durch den Deutschen Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite kann in den Bundesländern die Situation bestehen oder sich entwickeln, wonach eine konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung von COVID-19 in einem Land weiter besteht und ergänzend zu den Schutzmaßnahmen nach § 28 a Abs. 7 Satz 1 IfSG weitere Maßnahmen nach § 28 a Abs. 1 IfSG erforderlich sind. Soweit und solange dies der Fall ist, kann der Landtag die Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6 für das Land feststellen. Damit steht ein Instrumentarium zur Verfügung, das eine auf die konkret bestehende Situation bezogene Reaktion im Sinne des Gesundheits- und Infektionsschutzes ermöglicht.
Kurz:
Durch das Auslaufen der im Infektionsschutzgesetz verankerten epidemischen Notlage nationaler Tragweite auf Bundesebene benötigen die Regierungen der Länder einen Beschluss der jeweiligen Landtage, mit dem sie ermächtigt werden, weitere erforderliche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung vornehmen zu dürfen.
Diesen Beschluss haben wir am Dienstag im rheinland-pfälzischen Landtag gefasst. Danach bleiben die Absätze 1 bis 6 des § 28 a lfSG für Rheinland-Pfalz gemäß § 28 a Abs. 8 Satz 2 IfSG bis zum 7. März 2022 anwendbar.
So bleibt die Landesregierung handlungsfähig in einer Zeit, die wirklich alles andere als leicht ist.
Mir ist sehr bewusst, dass die gegenwärtige Situation kontroverse Debatten hervorruft. Das ist auch in Ordnung. Das muss eine Demokratie aushalten. Dennoch mahne ich zur Sachlichkeit. Und glaubt mir: Weder der Politik auf Regierungsebene, noch den Entscheider*innen in den Parlamenten machen die getroffenen Entscheidungen Spaß, zumal diese erhebliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben – oder haben können. Das ist mir absolut bewusst, jedoch muss Politik immer viele Aspekte abwägen und berücksichtigen. Das höchste Gut ist und bleibt jedoch der Gesundheits- und Infektionsschutz.